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Gast

Umzug eines Hartz iv-Empfängers in das elterliche Haus

Wie sieht es dann mit dem Wohngeld aus?
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Antworten (5)
aralinski
Geheimtipp: Frag mal bei dem zuständigen Sachbearbeiter nach.
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aralinski
Humbug! Bezieher von ALG II erhalten kein Wohngeld, da die Kosten für die Unterkunft normaler Weise bereits im Bewilligungsbescheid berücksichtigt wurden. Link.
Glück auf!
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aralinski
Ja Amos, das schrieb ich gerade.
Hat mit Wohngeld aber nicht im Entferntesten etwas zu schaffen.
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Dorfdepp
Ist es nicht so, dass Hartz 4-Empfänger, die bei ihren Eltern wohnen, eine Bedarfsgemeinschaft darstellen, deren Anteil angerechnet wird? Knapp gesagt: Wer bei den Eltern wohnt, ist nicht bedürftig. Wer auszieht, hat Anspruch.
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Gast
Depp, nein, so ist es nicht, wenn die Eltern nicht auch als Bedürftige ALG beziehen.
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