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Gast

Verjährung

ich habe jetzt nach ungefähr 8jahren eine aufforderung zur zahlung bekommen.
ich würde gern wissen wann eine verjährung eintritt
Frage beantworten Frage Nummer 59808 Frage melden
Antworten (4)
bh_roth
Wenn diese Aufforderung, eine Zahlung zu leisten schon öfter kam, beispielsweise jedes Jahr erneut, dann ist diese Forderung nicht verjährt. Ist es das erste Mal, dann ist sie verjährt, wenn es sich nicht um eine Steuersache handelt.
Wann Forderungen des Finanzamtes verjähren, weiß ich nicht, aber generell hemmen regelmäßige Zahlungserinnerungen eine Verjährung.
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hphersel
was für eine Forderung? Von Wem? Wie oft schon angamahnt und wann zuletzt?
Manche Forderungen verjähren bereits nach 6 Monaten, andere nach 2 Jahren, andere erst nach zehn Jahren.
Diese Zeitangaben setzen aber voraus, dass in dieser Zeit keine Mahnung oder ähnliches bei Dir eingegangen ist.
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elfigy
Die Verjährung wird nicht durch Mahnungen unterbrochen, sondern durch ein Schuldanerkenntnis, in folgender Form : Teilzahlung, oder wenn man die Mahnungen beantwortet, oder sich sonstwie zu der ursprünglichen Forderung geäußert hat. Leider wissen wir nichts über die Forderung, es kann sich auch um eine Forderung handeln, für die bereits ein Titel vorhanden ist. D. h. ein unwidersprochener Mahnbescheid, für den Vollstreckung gefordert wird, oder ein Vollstreckungstitel. Es kann sich auch um eine Erbangelegenheit handeln. Gast , deine Frage hättest du besser ein wenig detaillierter gestellt. Vielleicht versuchst du es nochmal .
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hphersel
Liebe Elfigy, das war mir auch neu. vielen Dank!
Aber ich habe das mal zum anlass genommen, mir die Fristen anzusehen: HIER steht alles rechtlich Wissenwerte, zusammengetragen von der IHK Frankfurt. Immer nur Wikipedia als Quellenangabe wird auf Dauer ja auch langweilig ;-)
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