Vertrag zustande gekommen?
Hallo,
ich habe telefonisch mit dem Besitzer über das Mieten einer Ferienwohnung gesprochen. Daraufhin hat er mir den Vertrag zugeschickt.
Ich habe den Vertrag weder unterschrieben noch zurückgeschickt.
Nun hat sich der Besitzer gemeldet und (falls ich nicht zahle) mit dem Anwalt gedroht.
Ist es korrekt, dass er das einfordern kann nur weil ich das Angebot nicht aktiv abgeschlagen habe. Ich habe nichts unterschrieben. Wann hätte der Vertrag rechtsgültig werden sollen?
ich habe telefonisch mit dem Besitzer über das Mieten einer Ferienwohnung gesprochen. Daraufhin hat er mir den Vertrag zugeschickt.
Ich habe den Vertrag weder unterschrieben noch zurückgeschickt.
Nun hat sich der Besitzer gemeldet und (falls ich nicht zahle) mit dem Anwalt gedroht.
Ist es korrekt, dass er das einfordern kann nur weil ich das Angebot nicht aktiv abgeschlagen habe. Ich habe nichts unterschrieben. Wann hätte der Vertrag rechtsgültig werden sollen?
Antworten (6)
Ich eine nicht ganz einfache Sytuation, da es ja auch mündliche Verträge gibt.
Eigentlich hätte der Vermieter eine Auftragsbestätigung schicken müssen.
Mach über die Verbraucherberatung einen Termin mit einem Anwalt (ist nicht umsonst aber bezahlbar). Wahrscheinlich droht der Vermieter jetzt erst mal
Eigentlich hätte der Vermieter eine Auftragsbestätigung schicken müssen.
Mach über die Verbraucherberatung einen Termin mit einem Anwalt (ist nicht umsonst aber bezahlbar). Wahrscheinlich droht der Vermieter jetzt erst mal
Verträge können mündlich oder fernmündlich abgeschlossen werden. Die Frage ist dann immer die Beweisbarkeit, hier helfen im Zweifel Zeugen.
Wenn ein Vertrag auf Grund des Telefongesprächs abgeschlossen worden wäre, dann hätte der Vermieter diesen schriftlich bestätigen können, was allgemein üblich ist, er muß dies jedoch nicht. Daß er dir nach dem Tefefongespräche einen Vertrag zugesandt hat, den du nicht unterschrieben hast, widerspricht seiner Behauptung, das bereits vorher ein Vertrag zustande gekommen sein soll.
Wenn ein Vertrag auf Grund des Telefongesprächs abgeschlossen worden wäre, dann hätte der Vermieter diesen schriftlich bestätigen können, was allgemein üblich ist, er muß dies jedoch nicht. Daß er dir nach dem Tefefongespräche einen Vertrag zugesandt hat, den du nicht unterschrieben hast, widerspricht seiner Behauptung, das bereits vorher ein Vertrag zustande gekommen sein soll.
Die Frage ist: Habt ihr Euch telefonisch auf ein Mieten der Ferienwohnung geeinigt oder nicht? Im ersten Fall ist der Vertrag fernmündlich zustande gekommen und die Schriftform wäre nur eine Bestätigung, sofern sie mit dem fernmündlich Besprochenen übereinstimmt. Im zweiten Fall wäre der "Vertrag" ein Angebot, das Du annehmen knnast oder eben auch nicht. Du solltest Dein Verständnis in jedem Fall dem Anbeiter schriftlich (zumindest in Textform) mitteilen.
@Az666, Zitat "selber lesen macht schlau". Richtig, aber dann hättest DU eben erstmal lesen sollen. Die Anwendbarkeit von § 312b BGB scheidet wg. Absatz 3, Ziffer 6 hier aus.