Tom Krämer
Wenn der Spülkasten defekt ist, bin ich dann für die Erneuerung zuständig? Ich lebe in einer Mietwohnung.
Antworten (4)
Nein, wenn der Spülkasten nicht mehr funktioniert, dann ist dein Vermieter dafür zuständig - er gehört zum festen Wohnungs-Inventar. Du solltest es aber bald machen, weil die Gefahr des Überlaufens besteht und dies einen großen Wasserschaden in deiner Wohnung bedeuten kann.
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Wenn es um Reparaturen in einer Mietwohnung geht, hängt es letztlich vom Mietvertrag und seinen Passagen ab, wer die Reparatur zu bezahlen hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt zwar, dass es Aufgabe des Vermieters ist, den Zustand der Wohnung zu erhalten und somit auch für Instandsetzung aufzukommen. Doch es ist auch zulässig, kleine Instandhaltungen vom Mieter übernehmen zu lassen.
In der Regel haben Mieter Reparaturen bis zu 75 Euro aus der eigenen Tasche zu tragen. Fällt die Rechnung höher aus, zahlt der Vermieter. Im Laufe eines Jahres dürfen die Kosten, die vom Mieter getragen werden, nicht mehr als acht Prozent der Jahresnettomiete ausmachen. Vereinbart wird in vielen Mietverträgen eine Höchstgrenze von rund 200 Euro jährlich. Klauseln, die den Mieter über Gebühr an Reparaturkosten beteiligen, sind ebenso wie Verträge ohne Nennung von Zahlen, sprich Obergrenzen, unzulässig.
Quelle: http://www.mietrecht-einfach.de/reparatur-veraenderung-modernisierung-reparaturen.html
In der Regel haben Mieter Reparaturen bis zu 75 Euro aus der eigenen Tasche zu tragen. Fällt die Rechnung höher aus, zahlt der Vermieter. Im Laufe eines Jahres dürfen die Kosten, die vom Mieter getragen werden, nicht mehr als acht Prozent der Jahresnettomiete ausmachen. Vereinbart wird in vielen Mietverträgen eine Höchstgrenze von rund 200 Euro jährlich. Klauseln, die den Mieter über Gebühr an Reparaturkosten beteiligen, sind ebenso wie Verträge ohne Nennung von Zahlen, sprich Obergrenzen, unzulässig.
Quelle: http://www.mietrecht-einfach.de/reparatur-veraenderung-modernisierung-reparaturen.html
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Nein, für den Spülkasten ist der Vermieter zuständig. Ruf also bei ihm an und kläre, ob er den Handwerker beanchrichtigt. Meist nennt er aber eine FIirma, die du anrufen darfst, zwecks Terminvereinbarung. Reagiert der Vermieter nicht, darfst du selbst einen Handwerker rufen und die Rechnung weiterleiten.
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