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Gast

Wir Ehepaar 40/47 haben aus frühere Beziehungen Unterhalt für ein 6ju.ein12jähriges Kind zu leisten. Das 6j. Kinde ist die des meines Ehemannes, die 12 jährige ist mein Kind. jeweils nur leibliche Kinder

Unsere Frage. Wir Ehepaar 40/47 haben aus früheren Beziehungen 2 Kinder. 6Jahre alt= Kind meines Mannes; 12Jahre alt mein Kind. In unsere Familie leben noch 1 Tochter von mir und seit kurzem unser Nesthäckchen 2 Monate. Wir erzielen aus nichtselbstständiger Arbeit Einkommen in Höhe von 2500€ und bekommen 309€ Unterhalt für meine Tochter natürlich auch Kindergeld in Höhe von 368€. Wie wird das Einkommen berechnet nachdem der Unterhalt gezahlt werden muss?

Danke im voraus für eine Antwort
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Antworten (2)
Skorti
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Az666
Der Unterhalt bemisst sich auch aus dem Einkommen des Leistenden und für lau, wird Ihnen die Berechnung keiner machen (ich zumindest nicht).
Zudem müssen Sie die Unterhaltsleistungen ggf. steuerlich geltend machen, was im ungünstigsten Fall zu einer höheren Progression führt und ihr eventuelles mehr an Unterhalt (worauf Sie offensichtlich aus sind) zu nichte machen würde.

Aber wenn Sie es unbedingt wissen wollen, gehen Sie zu einem Steuerberater oder einen Anwalt für Familienrecht.
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