Gast
Zufahrt und Hauseingang liegen bis zu 1,50 Meter höher, Mauer neigt sich zum Nachbarn
Meine Hauseinfahrt liegt bedeutend höher als die des Nachbarn. Nun neigt sich aber die Betonmauer immer weiter zum Nachbarn. Kann er eine Begradigung verlangen?
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2 Probleme:
Die Mauer ragt ins Nachbargrundstück, dieser Überbau oder Überhang auf fremde Grundstücke ist nicht erlaubt.
Gravierender, die Hauseinfahrt liegt nach eigener Schilderung erheblich höher, als das Nachbargrundstück und wird mit Fahrzeugen befahren. Ich würde mir als Eigentümer dieser Zufahrt Gedanken um die Standfestigkeit der Stützmauer machen. Wenn der Nachbar befürchten muß, daß ihm Mauer und Zufahrt auf sein Grundrück fallen, kann ich seine Sorgen, die sicher nicht nur optischer und ästhetischer Natur sind durchaus nachvollziehen.
Die Mauer ragt ins Nachbargrundstück, dieser Überbau oder Überhang auf fremde Grundstücke ist nicht erlaubt.
Gravierender, die Hauseinfahrt liegt nach eigener Schilderung erheblich höher, als das Nachbargrundstück und wird mit Fahrzeugen befahren. Ich würde mir als Eigentümer dieser Zufahrt Gedanken um die Standfestigkeit der Stützmauer machen. Wenn der Nachbar befürchten muß, daß ihm Mauer und Zufahrt auf sein Grundrück fallen, kann ich seine Sorgen, die sicher nicht nur optischer und ästhetischer Natur sind durchaus nachvollziehen.