Boomerang-Effekt Anwalt klagt sich selbst an

Ein Anwalt aus den USA hatte das große Geld vor Augen, als er ein Kreditinistut verklagte. Was er dabei übersah: Er selbst war der Rechtsvertreter der angklagten Firma.

Es ist in den USA fast schon gang und gäbe: Man verklagt wegen einer Lappalie ein großes Unternehmen und kriegt dafür eine Menge Geld als Schadensersatz. So hatte sich das auch Anwalt Emert Wyss vorgestellt und leitete eine Klage gegen das Kreditinstut Centerre Title ein. Diesem warf er vor, dass es beim Abschluss einer Hypothek eine ungerechtfertigte Fax-Gebühr erhoben hatte. So weit, so gut. Was der clevere Anwalt nicht bedachte: Er selbst war der Rechtsbeistand des besagten Instituts und hatte sich folglich selbst verklagt.

Wie eine US-Zeitung berichtet begann das Missgeschick 2002. Damals ging Carmelita McLaughlin in die Kanzlei von Emert Wyss an der Washington Street in Alton. Sie wollte ein Haus kaufen und suchte für die Finanzierung des neuen Eigenheims Hilfe bei der Firma von Emert Wyss. So kam es auch, dass der Anwalt von der Fax-Gebühr des Kreditinstutes erfuhr, bei dem seine Mandantin eine Hypothek aufgenommen hatte. Offenbar witterte Wyss ein gutes Geschäft und riet seiner Mandantin zu einer Klage gegen das Institut. Wyss war der festen Überzeugung, dass die 60 Cent für das Fax nicht rechtens seien und initiierte eine Sammelklage. Warum Wyss dabei übersah, dass er selbst als Rechtsvertretung des angeklagten Instiuts fungiert, bleibt schleierhaft.

Schließlich landete die Sache tatsächlich vor dem Gericht. Dort war Wyss wenigstens so ehrlich zuzugeben, dass er die Klage zu Zwecken der eigenen Bereicherung eingereicht hatte. Als Anwalt hätte er zehn Prozent des Schadensersatzes bekommen, so Wyss.

Noch ist der bizarre Prozess nicht abgeschlossen. Auf das Ende darf man also gespannt sein.

hes

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