Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna in Aschau bestreitet der Angeklagte nach Angaben seiner Verteidiger die Mord-Vorwürfe gegen ihn. Er wolle sich ansonsten aber "schweigend verteidigen", sagte sein Anwalt Yves Georg nach der Verlesung der Anklage.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem inzwischen 23-Jährigen vor, die Studentin im oberbayerischen Aschau "aus sexuellen Motiven" angegriffen und dann in einen reißenden Bach gestoßen zu haben. Die junge Frau war auf dem Heimweg von einer Party in der Diskothek "Eiskeller".
Der Angeklagte war 2024 vom Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden, doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin auf. Sie hatte sich mit der Staatsanwaltschaft ausgetauscht, ohne die Verteidigung darüber zu informieren.
Abrechnung mit Richterin
Die Verteidiger des Angeklagten gehen davon aus, dass es sich um einen tödlichen Unfall handelte und Hanna ohne Fremdeinwirkung in den Bach fiel. Anwalt Georg nutzte ein sogenanntes Opening Statement zu Beginn der Verhandlung, um mit der Vorsitzenden Richterin abzurechnen, warf ihr das "Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz" vor, "Unkenntnis, Hybris und Befangenheit" sowie "grotesken Unfug".
Das ging so lange, bis der Anwalt von Hannas Vater, der als Nebenkläger in dem Verfahren auftritt, einen Antrag auf Unterbrechung stellte. Das, was die Verteidigung da vortrage, habe mit einem Opening Statement nichts mehr zu tun.
Richterin Will: "eine furchtbare Tragödie"
Die Vorsitzende Richterin Heike Will mahnte vor der Anklageverlesung zur Besonnenheit. Der Tod der jungen Frau sei "eine furchtbare Tragödie" und es sei "nachvollziehbar und auch menschlich, wenn hier ein Bedürfnis besteht, jemanden zur Verantwortung zu ziehen". Aber wenn der Angeklagte unschuldig im Gefängnis gesessen habe, dann habe dies "das Leben dieses jungen Mannes nachhaltig verändert". Es sei nun Aufgabe des Gerichts, die Vorwürfe aufzuklären - "soweit sie sich aufklären lassen".
Urteil womöglich im Dezember
26 Verhandlungstage hat das Landgericht Traunstein für den Prozess angesetzt, der aus Platzgründen in einem Saal des Amtsgerichts Laufen stattfindet. Das Urteil könnte demnach kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, fallen.