Die Staatsanwaltschaft hat den Österreicher Josef Fritzl im Fall des Inzestverbrechens von Amstetten auch wegen Mordes angeklagt. Dem 73-Jährigen wird laut der am Donnerstag veröffentlichten Anklage vorgeworfen, einen im Kellerverlies geborenen Säugling getötet zu haben. Fritzl, der seine Tochter E. 24 Jahre gefangen hielt, werde auch Sklaverei, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung und Blutschande vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft habe die Einweisung Fritzls in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt, teilte der Sprecher der Behörde mit. In einem psychiatrischen Gutachten sei der Angeklagte für den gesamten Tatzeitraum als zurechnungsfähig eingestuft worden. Er weise aber eine seelisch-geistige Abartigkeit auf, die diese Maßnahme notwendig mache.
Für Mord droht Fritzl eine Haftstrafe von zehn Jahren bis lebenslang. Er soll einem der 1996 in der Gefangenschaft geborenen Zwillinge die Hilfe versagt haben, obwohl er dessen lebensbedrohliche Lage erkannt habe. Fritzl soll der Polizei gesagt haben, er habe die Leiche des Babys im Ofen verbrannt. Für die Vergewaltigungen während einer Dauer von 24 Jahren beträgt der Strafrahmen fünf bis 15 Jahre, für Sklaverei zehn bis 20 Jahre.
Fritzl hatte im Polizeiverhör gestanden, dass er seine Tochter in einem Verlies unter seinem Haus einsperrte und mit ihr sieben Kinder zeugte. Drei dieser Kinder waren bis zu ihrer Befreiung ihr ganzes Leben im Keller eingeschlossen. Die drei weiteren Kinder aus der erzwungenen Beziehung mit E. nahm der Verdächtige in seine Familie auf und zog sie im Haus über dem Versteck auf.
Tochter E. verschwand im Alter von 18 Jahren. Fritzl soll gegenüber seiner Familie behauptet haben, sie sei in einer Sekte untergetaucht und könne sich nicht um ihre Kinder kümmern. Der Inzestfall wurde Ende April dieses Jahres durch E.s älteste Tochter aufgedeckt. Fritzl hatte sie ins Krankenhaus gebracht, nachdem sie im Keller lebensbedrohlich erkrankt war. Kurz danach erlaubte er auch E., das Verlies zu verlassen.