Die Situation von Barbara B. dürfte vielen Autofahrern bekannt vorkommen: Im August 2014 sucht die junge Frau abends vergeblich einen Parkplatz. Schließlich stellt sie ihren Audi entnervt im absoluten Halteverbot ab. Als sie ihn am nächsten Morgen umparken will, ist der Wagen weg. Abgeschleppt, da ist sich die 35-Jährige sicher: "Weil ich da natürlich nie hätte parken dürfen“, sagt sie dem "Flensburger Tageblatt".
Die Polizei weiß von nichts. Im Laufe des Tages fragt die junge Frau mehrmals nach, doch die Polizei bleibt dabei: Sie hätten den Audi A3 (Baujahr 2001) nicht abgeschleppt. Die Beamten raten ihr jedoch dazu, Strafanzeige zu erstellen, da viele ältere gestohlene Autos für Straftaten benutzt würden.
Barbara B. meldet den Diebstahl ihrer Versicherung. Die wartet zunächst bis Ende Oktober, ob der Wagen nicht doch noch auftaucht. Dann erstattet sie 3050 Euro. Barbara B. kauft sich dafür einen Opel Corsa.
Ende Februar 2015 flattert der Kielerin plötzlich eine Rechnung ins Haus. 116 Euro für den Abtransport ihres Audis! Der Stadt war ein halbes Jahr später eingefallen, dass der Wagen abgeschleppt doch abgeschleppt worden war. Als Erklärung für die Verspätung heißt es im Leistungsbescheid: Leider haben Personalengpässe und langwierige Software-Probleme die Bearbeitungsdauer in die Länge gezogen.
Zu allem Ärger will die Versicherung jetzt ihr Geld zurück. Schließlich wurde das Auto ja nicht gestohlen: "Wir können natürlich keinen Schaden regulieren, der keiner ist", heißt es. Für Barbara B. ein Dilemma: "Ich bin ziemlich ratlos", gesteht die junge Frau. Kiels Stadtsprecher Arne Ivers verspricht Hilfe: "Das Bürger- und Ordnungsamt ist bereit und bemüht, den Sachverhalt gemeinsam mit Frau B. aufzuklären."
Der Audi wurde im Übrigen nur ein paar Straßen weiter abgestellt. Und steht dort immer noch.