Preiserhöhung durch die Hintertür So können Prime-Abonnenten Geld vom Anbieter zurückfordern

Aufgrund rechtswidriger Werbung steht Amazon-Prime-Kundinnen und -Kunden nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen eine Erstattung zu.
Aufgrund rechtswidriger Werbung steht Amazon-Prime-Kundinnen und -Kunden nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen eine Erstattung zu.
© gettyimages/Robert Way
Laut Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale Sachsen haben viele Amazon-Prime-Kundinnen und Kunden ein Recht auf Erstattung, da das Unternehmen eine Preiserhöhung durch die Hintertür vorgenommen hat.

Die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Sachsen sind der Auffassung, dass vielen Amazon-Prime-Kundinnen und -Kunden ein Recht auf Erstattung haben. Denn im Februar 2024 führte Amazon Werbung bei Prime-Videos ein, sodass Nutzerinnen und Nutzer fortan 2,99 Euro pro Monat mehr bezahlen mussten.

Für Nutzerinnen und Nutzer, die ihr Abo bis Januar 2024 abgeschlossen haben, ist die Werbeeinblendung nach Ansicht der Verbraucherschützer eine einseitige Preiserhöhung. Betroffene können mit einer Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen nun bis zu 66 Euro von Amazon zurückfordern. Geschieht das nicht bis zum Ende des Jahres, verjähren die Ansprüche.

Wer hat ein Recht auf Erstattung

Die Juristinnen und Juristen der Verbraucherzentrale Sachsen sehen in Amazons Vorgehen eine rechtswidrige Bereicherung. Der Anbieter müsse deshalb 2,99 Euro pro Monat erstatten, und zwar für jeden Monat, für den der Vertrag von Amazon-Prime-Kundinnen und -Kunden, die diesen bis Januar 2024 abgeschlossen haben, läuft und die Werbung bei Filmen angezeigt bekommen.

Die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer sind der Meinung, dass sogar noch eine höhere Erstattung möglich ist, und fordern deshalb für die Nutzerinnen und Nutzer, die das Werbefrei-Abo in Höhe von 2,99 Euro nicht abgeschlossen haben, eine Erstattung der Hälfte der Amazon-Gebühren. Wer das werbefrei-Abo abgeschlossen hat, dem stehen 2,99 Euro Erstattung pro Monat zu.

Klägerinnen und Klägern droht möglicherweise Kündigung

Betroffenen Amazone-Prime-Kundinnen und -Kunden können ihr Recht auf Erstattung mithilfe der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen wahrnehmen. Zu der Sammelklage können sie sich über das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz zum Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anmelden. Das Formular ist auf der Internetseite von Stiftung Warentest verlinkt. Bis zum 27. November haben sich schon 126.505 Nutzerinnen und Nutzer dort angemeldet.

Jedoch weist die Stiftung Warentest darauf hin, dass Nutzerinnen und Nutzer, die auf ihr Recht bestehen, Amazon Prime ohne Werbung und ohne dafür zu zahlen, weiterhin zu nutzen, möglicherweise eine Kündigung durch Amazon droht. Bislang wurden vom Anbieter jedoch keine Kündigungen in diesem Zusammenhang vorgenommen.

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