Asylheim

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Zweiter Prozess um Anschlag auf Asylheim im Saarland 1991: Freispruch bestätigt

Zweiter Prozess um Anschlag auf Asylheim im Saarland 1991: Freispruch bestätigt

Nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im Saarland im Jahr 1991 gibt es keine zweite Verurteilung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Dienstag den Freispruch für den damaligen Anführer der Skinhead-Szene in Saarlouis vom Vorwurf der Beihilfe. Bei dem Anschlag starb der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah, der Täter ist bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. (Az. 3 StR 534/24)
Bundesgerichtshof

Urteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig

Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Unterkunft für Asylbewerber im Saarland ist das Mordurteil gegen den Täter rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf am Donnerstag die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Koblenz eingelegten Revisionen. Dieses hatte den zur Tatzeitpunkt 20-jährigen Beschuldigten wegen des Anschlags von 1991 zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Eingang zu Bundesgerichtshof

Brandanschlag auf Asylheim im Saarland 1991: BGH entscheidet in zwei Wochen

Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im Saarland hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sich damit beschäftigt. Er überprüfte am Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das im Oktober 2023 den heute 53 Jahre alten Peter S. wegen Mordes und zwölffachen versuchten Mordes schuldig gesprochen hatte. Eine Entscheidung fiel in Karlsruhe noch nicht - sie soll in zwei Wochen verkündet werden. (Az. 3 StR 149/24)