Karlsruhe: Kostenerstattung für eingestelltes Bußgeldverfahren neu prüfen
Nach einem eingestellten Bußgeldverfahren wegen zu schnellen Fahrens muss neu geprüft werden, wer die Auslagen des Betroffenen zahlen muss. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hob nach Angaben vom Montag eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom September 2023 auf. Demnach sollte der Betroffene selbst für die Kosten aufkommen. Das sei aber nicht begründet worden, hieß es aus Karlsruhe. (Az. 2 BvR 375/24)