Kostenerstattung

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Urteil: Stadt muss Kosten für Räumungsklage von Sozialhilfeempfänger nicht tragen

Die nordhessische Stadt Kassel muss einem Urteil zufolge die Kosten für eine Räumungsklage nicht tragen. Ein Sozialhilfeempfänger kann keine Kostenerstattung verlangen, wie das hessische Landessozialgericht am Montag in Darmstadt mitteilte. Die Stadt ist nicht zu einer Schuldenübernahme verpflichtet. (Az.: L 4 SO 38/25)
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Piratenpartei Bereit zum Entern

Zwei Prozent hat die Piratenpartei bei den Bundestagswahlen bekommen. Das reicht nicht für den Bundestag - noch nicht. Aber die staatliche Kostenerstattung für den Wahlkampf hilft auch schon weiter. Ein Ortstermin.
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Entwurf der EU Freie Arztwahl in Europa geplant

Patienten sollen innerhalb der Europäischen Union bald mehr Freiheiten erhalten: Sie können sich im Ausland behandeln lassen und dort auch ihre rezeptpflichtigen Medikamente kaufen. Aufpassen müssen die Patienten dann aber bei den Kosten.