Kontakte, Gastronomie, Supermärkte
Corona-Regeln: Diese neuen Maßnahmen gelten ab jetzt in Deutschland
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Am 2. November tritt ein vierwöchiger Teil-Lockdown in Kraft, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Die Idee: Jetzt physische und soziale Kontakte reduzieren, um sich an Weihnachten wieder treffen zu können. Das gilt ab Montag: KONTAKTE: Jede Person ist angehalten, die Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolute Minimum zu reduzieren. GASTRONOMIE: Restaurants, Kneipen, Bars und Clubs werden geschlossen. Sie dürfen lediglich Speisen und Getränke zur Abholung anbieten oder liefern. KULTUR: Theater, Opern, Museen, Konzerthäuser, Kinos und Gedenkstätten müssen schließen. FREIZEIT: Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Saunen, Dampfbäder und Bordelle müssen schließen. SPORT: Fitness- und Sportstudios, Schwimm- und Spaßbäder sind geschlossen. DIENSTLEISTUNGEN: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sind geschlossen. SUPERMÄRKTE: Der Einzelhandel bleibt komplett geöffnet. Allerdings ist nur eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet. VERSAMMLUNGEN: Demonstrationen, Gottesdienste, Parlamentssitzungen oder Parteitage sind weiter erlaubt.