Autofahrer nach Wildunfällen zur Kasse gebeten: Urteil gegen Jäger bestätigt
Das Landgericht Baden-Baden hat die Verurteilung eines Jägers wegen unrechtmäßigen Kassierens von Entschädigungen nach Wildunfällen im Wesentlichen bestätigt. Wie schon das Amtsgericht verurteilte auch das Landgericht den Mann zu einer Geldstrafe von 5500 Euro, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Die Entscheidung fiel am Mittwoch.