Im "Gülle-Mord"-Prozess um die Tötung seiner Eltern ist der angeklagte Alexander K. vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden. Gleichzeitig verfügte das Gericht seine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Das Gericht folgte dem Gutachten, wonach der 35-Jährige durch Schizophrenie an einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung leide. Den Landwirt treffe deshalb für die grausame Tat keine Schuld im strafrechtlichen Sinn.
Zuvor waren neue Tatdetails zum Mord im bayerischen Penzing bekannt geworden. Die Eltern des angeklagten Mannes sind laut einem Obduktionsgutachten an ihrem eigenen Blut und an Gülle erstickt. Ein Rechtsmediziner sagte vor dem Landgericht Augsburg, der Sohn habe seinen Vater bei lebendigem Leib in die Grube geworfen, nachdem er ihn mit einer Axt niedergeschlagen und schwer verletzt hatte. Der 70-Jährige sei dann an Gülle erstickt.
Vorher soll der Angeklagte seine 53-jährige Mutter mit dem Beil niedergeschlagen und am Kopf und im Gesicht schwer verletzt haben. Sie sei nach dem Wurf in die Grube durch das Einatmen von Blut erstickt, sagte der Gutachter. Der Täter will durch Stimmen im Kopf zu dem Mord angeleitet worden sein und hat die im Januar begangene Tat gestanden.