Ohne jede erkennbare Regung nahm der Angeklagte das Urteil für die grausame Tat zur Kenntnis: Wegen Mordes mit rund 30 Bajonettstichen an dem 15-jährigen Murat hat das Landgericht Augsburg den 42-Jährigen zu einer lebenslangen Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte zusammen mit einem Komplizen über das Internet Murat kontaktierte und ihn zu angeblich "harmlosen Sexspielen" überredete. Anschließend quälten sie den Jungen in einem Wald bei Donauwörth, würgten ihn bis zur Bewusstlosigkeit und töteten ihn.
Der schmächtige, blasse Mörder schaute nur kurz zu seiner Richterin und verzog auch während der eineinhalbstündigen Urteilsbegründung keine Miene. Damit bestätigte er die Feststellung der Vorsitzenden Richterin Dagmar Conrad, menschliche Gefühle seien dem Angeklagten fremd: "Er kann kein menschliches Leben schätzen." Es sei unerheblich, dass der Verurteilte an der Tötung unmittelbar nicht selbst beteiligt gewesen sei, betonte das Gericht und bejahte eine besondere Schwere der Schuld. Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil angekündigt.
Beide Beschuldigte, der Angeklagte und ein homosexueller 33- jährigen Schweizer Soldat, hätten den Mord an Murat von Anfang an heimtückisch geplant und zur Befriedigung ihres Geschlechtstriebes vollendet. Eine Woche vor Murats Ermordung hatte die Täter einen anderen Jugendlichen versucht zu töten. Dieser hatte sich wehren können und war seinen Peinigern knapp entkommen. Nach der grausamen Ermordung von Murat plante der Verurteilte den Tod eines weiteren Opfers. Er wollte einen Zwölfjährigen eigenhändig zu Tode würgen.
Da der Schweizer eine Auslieferung nach Deutschland abgelehnt hat, soll er in seinem Heimatland vor Gericht gestellt werden. Er hatte bei seiner Vernehmung eingeräumt, Murat mit dem Bajonett erstochen zu haben und empfinde dafür keine Reue. Die entsprechenden Protokolle waren vor Gericht verlesen worden.
"Reines Gemetzel"
Richterin Conrad schilderte bei der Urteilsbegründung die grausame Tat noch einmal in drastischen Worten. "Murat war arg- und wehrlos." Geradezu besessen habe der 42-jährige Verurteilte im Internet jugendliche Opfer zum Würgen und Töten gesucht. Murat sei gezielt getäuscht worden und schließlich einem "reinen Gemetzel" zum Opfer gefallen. "Es tut mir leid, dass ich solche Worte überhaupt aussprechen muss", sagte die Richterin. Der Verurteilte habe einen Hang zu Straftaten, sei für die Allgemeinheit gefährlich und habe eine ungünstige Prognose als Rückfalltäter. Deshalb habe das Gericht die Sicherungsverwahrung anordnen müssen.
Murats Eltern hatten das Urteil und die Ausführungen der Richterin gefasst verfolgt. Murats Vater hatte seinen Blick zu Boden gerichtet und zeigte keinerlei Regung. Die Mutter folgte der letzten Verhandlung mit geschlossenen Augen, immer wieder von ihrer Betreuerin an der Schulter gestreichelt. In früheren Sitzungen hatte sie mehrfach schluchzend den Gerichtssaal verlassen. Murats Tante sagte nach der Urteilsverkündung, sie sei froh dass der Mörder weggesperrt werde. "Ich hoffe, dass er nie wieder raus kommt und jemals wieder ein anderes Kind anrühren kann."