Es war ein willkürlicher Gewaltexzess, bei dem fünf Menschen in der Münchner Innenstadt teils schwer verletzt wurden: Seit Montag müssen sich nun drei Schweizer Schüler vor dem Landgericht für die Taten im Sommer 2009 verantworten. Direkt nach dem Vorfall hatte die Staatsanwaltschaft von einem "Amoklauf ohne Waffen" gesprochen. Die damals 16-Jährigen äußerten sich am Montag nicht zu den Vorwürfen.
Die Schüler sollen in der Nacht zum 1. Juli bei ihrer Abschlussfahrt in München binnen einer halben Stunde fünf Menschen angegriffen haben, teils wegen Nichtigkeiten, teils ohne erkennbaren Anlass. Unter den Opfern war ein behinderter Mann. Bei zwei Geschädigten geht die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord aus. Einer der Angeklagten soll nach Angaben der Ermittlungsbehörden als Motiv für die Tat angegeben haben, es sei darum gegangen, "ein bisschen Spaß zu haben".
Anders als noch am Montagmittag angekündigt, äußerte sich keiner der Angeklagten zu den Vorwürfen. Mike B., der als einziger der Angeklagten an allen Angriffen beteiligt gewesen sein soll und wegen zweier Mordversuche angeklagt ist, hatte am Vormittag noch eine Aussage angekündigt. Der heute 17-Jährige habe sich dies aber anders überlegt, sagte Christian Finke, der Verteidiger eines anderen Schülers am frühen Montagabend.
Als Grund für die Verweigerung der Aussage gab Finke an, dass der Vertreter der Nebenklage zu viele Informationen über den nicht-öffentlichen Prozess nach außen getragen habe. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da die Angeklagten zur Tatzeit minderjährig waren.
Am Vormittag machte B. Angaben zu seiner Lebensgeschichte, wie Gerichtssprecherin Margarete Nötzel erklärte. Die beiden anderen Angeklagten, Benjamin D. und Ivan Z., denen jeweils ein versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt wird, schwiegen dagegen von Anfang an.
Nötzel sagte, die Angeklagten hätten sehr jugendlich auf sie gewirkt. Beim Prozess seien auch die Eltern anwesend. Die Stimmung im Gerichtssaal sei unaufgeregt, soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich sei.
Zu Beginn des Prozesses scheiterte die Verteidigung mit einem Antrag, den Prozess in die Schweiz zu verlegen. Sie argumentierte, dass für die Zuständigkeit nicht der Tat-, sondern der Wohnort entscheidend sei und stellte einen Antrag auf Einstellung wegen mangelnder örtlicher Zuständigkeit des Landgerichts München, wie Nötzel erklärte. Dies habe das Gericht als unbegründet abgelehnt. Bei einem Tatort in Deutschland sei die deutsche Justiz zuständig.
Die Gerichtssprecherin sagte, sie vermute, die Verteidiger hätten dies wegen des geringeren Strafrahmens in der Schweiz getan. Dort würden den Angeklagten im Falle einer Verurteilung maximal vier Jahre drohen, in Deutschland sind es bis zu zehn Jahre.
Für den Prozess sind 38 Zeugen und drei Sachverständige geladen sowie sieben Tage angesetzt.