Vor dem Hamburger Landgericht müssen sich demnächst elf junge Männer im Alter zwischen 18-22 Jahren wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen verantworten. Wie ein Gerichtssprecher bereits am Montag mitteilte, soll der Prozess am 10. Mai beginnen.
Die 15-Jährige hatte eigenen Angaben zufolge in der Nacht auf den 20. September 2020 beim Feiern im Stadtpark ihre Gruppe verloren und war noch im Park auf eine Gruppe Jugendlicher gestoßen, die sie aufgehalten und in ein Gebüsch geführt hatten. Hier kam es demnach zu sexuellen Handlungen gegen den Willen der Jugendlichen. "Die Angeklagten sollen dabei ausgenutzt haben, dass die Geschädigte aufgrund ihrer Alkoholisierung in der Fähigkeit zur Bildung und Äußerung ihres Willens erheblich eingeschränkt war", heißt es in einer Gerichtsmitteilung.
Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Hamburg
In einer früheren Mitteilung der Staatsanwaltschaft hieß es dazu, dass sich die Männer "in unterschiedlicher Beteiligung, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten" an der Jugendlichen vergangen haben sollen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten zudem Zeugen berichtet, dass die Tat gefilmt worden sei. Ein solches Video sei bei Durchsuchungen allerdings nicht gefunden worden und liege den Ermittlern nicht vor, hieß es damals.
Laut Gerichtssprecher dürfte sich in diesem Verfahren, vor allem mit Rücksicht auf die junge Frau, schon zu Beginn der Hauptverhandlung die Frage stellen, ob und in welchem Umfang die Öffentlichkeit auszuschließen ist.

Nach Medienberichten über die Tat war es zu heftigen Debatten im Internet gekommen. In einer Unterschriftensammlung wurde eine sofortige Verhandlung und eine "Veröffentlichung der Gesichter der Täter" gefordert. In den Postings soll es auch um Todesdrohungen gegangen sein. Die Hamburger Polizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren ein. Zur Kritik an der Verfahrensdauer erklärte die Staatsanwaltschaft damals, der Anklage lägen besonders aufwendige und komplexe Ermittlungen zugrunde. Sie betonte, dass für die Angeklagten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte.
Quellen: Staatsanwaltschaft Hamburg, Polizei