Die #link;1634514;tödlichen Schüsse eines Rentners auf einen 16-jährigen Räuber# werden zum Fall für das Oberlandesgericht in Celle. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Stade, dem Mann wegen der Schüsse keinen Prozess zu machen, hat ein Nebenkläger Beschwerde eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag.
Der damals 78 Jahre alte Mann hatte am 13. Dezember 2010 auf seinem Grundstück in Sittensen (Niedersachsen) mit einer Pistole auf fünf flüchtende Räuber gefeuert, die ihn überfallen hatten. Die Bande hatte den Mann überrumpelt und ins Haus gezwungen. Die fünf raubten sein Portemonnaie und öffneten einen Tresor. Als ein Alarm losging, flüchteten die Räuber. Der Mann feuerte mehrmals mit einer Pistole hinter ihnen her. Er traf den 16-Jährigen tödlich.
Verurteilung ist unwahrscheinlich
Die Komplizen des Getöteten wurden wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Eine 21-Jährige erhielt als Anstifterin des Überfalls eine Bewährungsstrafe. Die junge Frau soll ein Verhältnis mit dem 78-Jährigen gehabt haben.
Nach Überzeugung des Landgerichts ist eine Verurteilung des Schützen unwahrscheinlich. Die Kammer gehe davon aus, dass ein Angriff auf das Eigentum des Angeklagten vorgelegen habe und die Schüsse als Notwehrhandlung gerechtfertigt gewesen seien, sagte eine Sprecherin. Das Gericht hatte deshalb die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den Schützen abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft Stade hatte Anklage wegen Totschlags gegen den Rentner erhoben. Sie verzichtete aber auf einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts.