Prozess Lebenslange Haft für Mord an Peggy

Drei Jahre nach dem mysteriösen Verschwinden der kleinen Peggy aus Lichtenberg wurde ein geistig zurückgebliebener 26-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt. Zugleich wurde seine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt angeordnet.

Drei Jahre nach dem mysteriösen Verschwinden der kleinen Peggy aus dem bayerischen Lichtenberg ist ein 26-Jähriger am Freitag wegen Mordes an dem Mädchen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich ordnete das Landgericht Hof die Unterbringung des geistig zurückgebliebenen Mannes in einer psychiatrischen Anstalt an. Das Gericht folgte mit seinem Urteil in dem Indizienprozess weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sprach das Gericht den Gastwirtssohn wegen verminderter Schuldfähigkeit frei. Von der Leiche des Mädchens fehlt noch heute jede Spur.

Mord sollte Missbrauch vertuschen

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte das Mädchen im Mai 2001 ermordet hat. Er habe damit vertuschen wollen, dass er sie ein paar Tage zuvor sexuell missbraucht habe. Der Gastwirtssohn hat nach Überzeugung des Kammervorsitzenden Georg Hornig das Mädchen auf dem Nachhauseweg von der Schule in ihrem Heimarort Lichtenberg abgepasst. Ursprünglich habe er sich bei Peggy wegen sexueller Übergriffe in den Vortagen entschuldigen wollen.

Als sie den damals 23-Jährigen gesehen habe, sei sie aber davon gelaufen. Der Beschuldigte habe daraufhin sein Opfer verfolgt. Erst auf einer Treppe zum Schlossturm sei es dem Angeklagten gelungen, Peggy einzuholen. Schließlich sei sie gestürzt. Das Mädchen habe dann um Hilfe geschrien. "Spätestens zu diesem Zeitpunkt fasste der Angeklagte den Entschluss, Peggy zu töten", betonte der Richter in seiner Rekonstruktion der Tat.

Gericht glaubte Geständnis

Aus der Angst heraus, dass die sexuelle Misshandlung Peggys bekannt werden könnte, habe der Angeklagte keine andere Möglichkeit gesehen, als sie zu töten. "Er fasste Peggy mit einer Hand am Nacken und hielt ihr mit der anderen Hand Mund und Nase zu, bis sie sich nicht mehr rührte. Anschließend schleifte er sie zur Burgmauer", sagte der Richter.

Das Gericht sei auch auf Grund seines Geständnisses von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Der Beschuldigte habe zwei Mal erklärt, dass er Peggy getötet habe. Das Geständnis ist dabei nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig zu Stande gekommen. Der Gastwirtssohn sei ordnungsgemäß belehrt worden. Es habe auch keine verbotenen Vernehmungsmethoden gegeben, wie es von den Verteidigern wiederholt vermutet worden war. Die Anwälte des Angeklagten hatten einen Freispruch beantragt.

DPA

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