Prozessauftakt in Hamburg Eltern der verhungerten Lara-Mia verweigern Aussage

Sie wurde nur neun Monate alt, wog am Ende nur 4,8 Kilogramm: Im März 2009 wurde die kleine Lara-Mia in Hamburg tot aufgefunden. Jetzt stehen ihre Mutter und ihr damaliger Lebensgefährte vor Gericht. Der Vorwurf: Sie sollen ihre Tochter einfach haben verhungern lassen.

Wegen des Hungertodes der neun Monate alten Lara-Mia müssen sich die Mutter und ihr Lebensgefährte seit Donnerstag vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Die 19-jährige Jessica R. und der 22-jährige Daniel C., der nicht der leibliche Vater ist, sind vor der Jugendkammer angeklagt. Die Vorwürfe: versuchter Totschlag durch Unterlassen, Misshandlung Schutzbefohlener, gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht. Beide verweigerten zum Prozessbeginn die Aussage.

Die kleine Lara-Mia war am 11. März 2009 tot in der Wohnung des Paares aufgefunden worden. Sie wog nur 4,8 Kilogramm - halb so viel wie für ein Kind in dem Alter üblich. Laut Anklage war sie spätestens ab Februar lebensgefährlich unterernährt. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass die damals 18-jährige Mutter und deren 21-jähriger Lebensgefährte dem Kind nicht genug zu essen und zu trinken gegeben haben. Sie geht davon aus, dass das Paar den Tod von Lara-Mia billigend in Kauf genommen hat.

Sozialbehörde hat Fehler eingeräumt

Die Familie war im Auftrag des Jugendamtes sozialpädagogisch betreut worden, Jessica R. schon als Schwangere. Sie hatte das Kind mit 17 Jahren zur Welt gebracht. Die Hamburger Sozialbehörde hatte später Fehler in dem Fall eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft erklärte vor Gericht, durch den Obduktionsbericht sei nicht direkt nachweisbar, dass die Unterernährung die Todesursache war. Dennoch macht sie das Paar für den Tod verantwortlich.

Der Verteidiger der Mutter beantragte, die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung auszuschließen. Die 19-Jährige will keinerlei Aussage machen, ihr Lebensgefährte will sich dagegen im Laufe des Prozesses äußern. Die Kammer vertagte den Prozess. Bisher sind zehn Verhandlungstermine anberaumt.

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