BGH-Urteil
Sexualstraftäter bleibt auf freiem Fuß
Gutachter halten ihn weiter für gefährlich, doch der mehrfache Vergewaltiger Karl D. bleibt nach seiner Haftentlassung ein freier Mann. Der Bundesgerichtshof lehnte eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ab und verwarf mit seinem Urteil die Revision der Staatsanwaltschaft.