WM-Ticketaffäre Utz Claassen endgültig freigesprochen

Auch die Revision der Staatsanwaltschaft ist gescheitert: Der frühere Chef des Energieversorgers EnBW, Utz Claassen, ist vom Vorwurf der Bestechung endgültig freigesprochen worden. Claassen hatte an Politiker Tickets für Spiele der Fußball-WM 2006 verschenkt. Darin hatte die Anklage einen Bestechungsversuch gesehen.

Der Freispruch vom Vorwurf der Korruption für den frühereren EnBW-Chef Utz Claassen bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag die Revision der Staatsanwaltschaft im Prozess um die sogenannte WM-Ticketaffäre abgewiesen.

Der Senatsvorsitzende Armin Nack äußerte zwar Zweifel an der Beweiswürdigung des Landgerichts Karlsruhe. Es habe "durchaus belastende Indizien von Gewicht gegeben, die eine Anklage rechtfertigen", sagte Nack. Allerdings könne der BGH als Revisionsgericht die Beweiswürdigung des Landgerichts nur in eklatanten Fällen beanstanden. Das Gericht hatte es nicht für erwiesen gehalten, dass Claassen die sieben Politiker, denen er Einladungen zu Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 geschickt hatte, für die Geschäfte des Energiekonzerns günstig habe stimmen wollen.

Damit ist der Freispruch des Landgerichts vom November 2007 rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte den früheren Vorstandsvorsitzenden des Energiekonzern wegen Vorteilsgewährung angeklagt, weil er mit seiner Weihnachtspost im Jahr 2005 Einladungen für WM-Spiele an Politiker verschickt hatte - darunter Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) und Umweltministerin Tanja Gönner (CDU). Einen Gutschein erhielt auch Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesumweltministerium. EnBW war offizieller Sponsor der Weltmeisterschaft.

DPA
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