Tödliche Vernachlässigung Musste Kind sterben, weil Mutter lieber Urlaub machte?

Weil eine 35-jährige Mutter zehn Tage nach Spanien fahren wollte, überließ sie ihren behinderten Sohn ihrer 17-jährigen Tochter zur Betreuung. Das Mädchen war überfordert, der Junge starb. Jetzt müssen sich Mutter und Tochter vor Gericht verantworten.

Wegen tödlicher Vernachlässigung ihres behinderten Sohnes muss sich eine Mutter vor dem Bonner Landgericht verantworten. Sie soll laut Anklage im April vergangenen Jahres zehn Tage nach Spanien gefahren sein und das neun Jahre alte Kind ihrer überforderten 17-jährigen Tochter zur Betreuung überlassen haben. Da diese den Jungen nicht ausreichend versorgte, verstarb er der Staatsanwaltschaft zufolge an den Folgen von Flüssigkeitsmangel, Unterkühlung und einer Lungenentzündung.

Zum Auftakt des Prozesses schloss das Gericht auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit von der Vernehmung der mitangeklagten Tochter aus. Ihr werden Aussetzung und Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Der Mutter werden Aussetzung mit Todesfolge, Verletzung der Erziehungs- und Fürsorgepflicht sowie Misshandlung Schutzbefohlener zur Last gelegt.

Tochter war für zwei weitere Kinder verantwortlich

Laut Anklage musste sich die 17-Jährige während der Abwesenheit der Mutter nicht nur um den schwerbehinderten Jungen kümmern, der den Entwicklungsstand eines eineinhalbjährigen Kindes hatte und sich weder selbst versorgen, noch sein Kindbett verlassen konnte. Das Mädchen musste auch noch weitere zwei Geschwister sowie mehrere Tiere versorgen.

Eine Aufgabe, der sie nicht gewachsen gewesen sei. So sollen die Windeln des Kindes nicht regelmäßig gewechselt worden sein. Auch soll er nicht ausreichend Nahrung und Flüssigkeit erhalten haben. Zuletzt habe er - nur mit einer Windel bekleidet - unter einem offenen Fenster gelegen.

Am 12. April 2009 wurde der Junge laut Anklageschrift ins Krankenhaus eingeliefert, wo er noch am selben Tag verstarb. Für den Prozess hat die achte große Strafkammer sechs Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil wird für den 1. Juni erwartet.

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