Schon gewusst? Verkehrskontrolle: Auf diese Fangfrage der Polizei müssen Sie nicht antworten

Polizeikontrolle: Auf diese Fangfrage müssen Sie nicht antworten
Polizeikontrolle: Auf diese Fangfrage müssen Sie nicht antworten
© stern.de
Sehen Sie im Video: Auf diese Fangfrage der Polizei müssen Sie nicht antworten.
 
 
"Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?", diese Frage fällt bei einer Verkehrskontrolle gerne mal direkt zu Beginn. Doch Vorsicht! Hierbei handelt es sich um eine Fangfrage...
Doch Vorsicht! Hierbei handelt es sich um eine Fangfrage, die Sie den Polizeibeamten nicht beantworten müssen.

Denn: Liegt ein Anfangsverdacht vor, muss die Polizei Sie zunächst darüber belehren.

Viele Autofahrer verspüren den Drang eine Erklärung abzugeben oder einen Verstoß zuzugeben.

Wie "Chip" schreibt: "Sagen Sie stattdessen einfach neutral "nein" dazu."

So verhindern Sie, sich selbst zu belasten.

Gut zu wissen: Während Sie Fragen zu ihrer Person korrekt beantworten müssen, gilt das bei rein informativen Fragen, wie "Wo kommen Sie denn her?" oder "Wohin des Weges?", nicht.

Prinzipiell gilt bei Verkehrskontrollen aber immer: Bleiben Sie stets höflich und kooperativ.
Bei einer Polizeikontrolle mit dem Auto stellen viele Beamte zu Beginn eine Frage. Dass es sich dabei um eine Fangfrage handelt, auf die Sie nicht antworten müssen, wissen die wenigsten.

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos