Verkehrskontrolle

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Menschen mit Smartphones in einem Park

Beschwerde gegen Beschlagnahme von Handy unzulässig - Karlsruhe hat aber Bedenken

Eine Frau, deren Handy bei einer Verkehrskontrolle beschlagnahmt wurde, ist mit einer Beschwerde dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht in Karlsruhe äußerte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zwar Zweifel daran, dass die Beschlagnahme angemessen war. Die Frau machte aber einen formalen Fehler - vor ihrer Verfassungsbeschwerde hätte sie eine sogenannte Gehörsrüge gegen die Entscheidung des Landgerichts Traunstein erheben müssen. (Az. 1 BvR 975/25)