Grundsätzlich stehe den Käufern dann ein Schadenersatz in Höhe von fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises zu, urteilten die Karlsruher Richter.
Video BGH bejaht erstmals Schadenersatz für Diesel-Thermofenster

STORY: Der Bundesgerichtshof hat am Montag erstmals einen Schadenersatzanspruch von Käufern von Dieselautos mit sogenannter Thermofenstertechnik bejaht, wenn diese in einem zu kleinen Temperaturbereich Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigt. Kai Hamdorf, Pressesprecher am Bundesgerichtshof: "Der Käufer, wenn er Schadensersatz bekommt, bekommt diesen dafür, dass sein Fahrzeug möglicherweise von einer Betriebsuntersagung oder -beeinträchtigung betroffen sein wird, dass ihm diese Gefahr droht. Und diesbezüglich gilt dann ein Erfahrungssatz, dass er ein solches Fahrzeug jedenfalls nicht zu diesem Kaufpreis erworben hätte, wenn er das gewusst hätte. Es kann ohne ein Sachverständigengutachten davon ausgegangen werden, dass ihm ein Schaden von fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises entstanden ist. Innerhalb dieser Bandbreite können die Gerichte nach richterlichem Schätzungsermessen den Schaden dann selbst ermitteln und brauchen hierfür auch kein weiteres Sachverständigengutachten.“ Geklagt hatten Autobesitzer gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Ihre Diesel-Pkw halten nur bei bestimmten Außentemperaturen die Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxid ein. Bei hohen und niedrigen Temperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt, zum Motorschutz. Das ist nach EU-Recht prinzipiell möglich, die Grenzen dafür wurden durch Rechtsprechung infolge des Dieselskandals aber eng gezogen. Die Kläger können einen Teil des Kaufpreises zurückerhalten, sofern in den Motoren ihrer Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.