Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft dem 45-Jährigen mehrere Fälle von schwerer Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch vor. Wegen Vergewaltigung einer 72-Jährigen sitzt er bereits in Haft. Die Ermittlungen im Fall des 2007 verschwunden Mädchens Madeleine McCann dauern unterdessen an.
Video Hauptverdächtiger im Fall "Maddie" wegen weiterer Sexualstraftaten angeklagt

STORY: Im Fall der verschwundenen Maddie gilt der Deutsche Christian B. als Hauptverdächtiger. Nun hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den 45-Jährigen Anklage wegen mehrerer Sexualstraftaten erhoben. Die Taten soll er zwischen Dezember 2000 und Juni 2017 begangen haben, wie Hans-Christan Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte: "Bei der Person des Angeschuldigten handelt es sich um denjenigen, gegen den auch im Zusammenhang mit dem Verschwinden des damals dreijährigen britischen Mädchens Madeleine McCann am 3. Mai 2007 aus einer Apartment Anlage in Praia da Luz wegen des Verdachts des Mordes ermittelt wird." - SCHNITT - "Bei dem Angeschuldigten selbst handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der unter anderem auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist." In der Gegend an der Algarve, wo Maddie verschwand, hatte Christian B. 2005 eine 72-jährige US-Bürgerin vergewaltigt, dafür sitzt er derzeit in Deutschland in Haft. In der neuen Anklage wirft die Staatsanwaltschaft ihm schwere Vergewaltigung in drei weiteren Fällen und sexuellen Missbrauch an zwei Kindern vor. "Wir sehen Flucht- und auch Wiederholungsgefahr bei dem Angeschuldigten gegeben. Den Ermittlungen selber sind mehrjährige, sehr aufwendige und intensive Ermittlungen in mehreren europäischen Ländern, insbesondere in Portugal, in Irland und in Deutschland vorangegangen, die federführend durch das BKA durchgeführt worden sind." Die Ermittlungen im Fall Madeleine McCann dauerten ungeachtet der Anklage an, sagte Wolters. "Wir bitten in diesem Zusammenhang weiter um Mithilfe der Bevölkerung. Insoweit gibt es einen Zeugenaufruf beim Bundeskriminalamt, der über die Internetseite des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung_7 abrufbar ist." Die Taten ereigneten sich in Portugal. Bevor B. sich dort dort aufhielt, war sein letzter Wohnsitz in Braunschweig, deswegen ist die dortige Staatsanwaltschaft zuständig.