Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor einer neuen Betrugsmasche über das Telefon. Mittels unbekannter oder unterdrückter Nummer rufen die Betrüger an und versuchen Betroffenen ein bestimmtes Wort zu entlocken. Kurz darauf erreichen die Opfer Rechnungen und Verträge, die sie nie abgeschlossen haben.
Verbraucherzentrale warnt Vorsicht Betrugsmasche: Dieses Wort sollten Sie am Telefon vermeiden

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Betrugsmasche, bei der Betrüger versuchen, Betroffenen ein bestimmtes Wort zu entlocken. Darauf sollten Sie achten.
Sehen Sie im Video: Vorsicht Betrugsmasche – dieses Wort sollten Sie am Telefon vermeiden.
Wenn das Telefon klingelt und eine unbekannte oder anonyme Nummer anruft, sollte man immer skeptisch sein.
Die Verbraucherzentrale warnte bereits 2022 vor einer Betrugsmasche, die kaum zu durchschauen sei.
Die Masche:
Die Betrüger versuchen den Betroffenen das Wort „Ja" zu entlocken. Mit einfachen Fragen wie „Hören Sie mich?" versuchen die Anrufer die gewünschte Antwort laut und deutlich zu bekommen.
Einige Tage später erhalten die Opfer Vertragsunterlagen oder Rechnungen. Als Beleg für den Vertragsabschluss wird dann das Telefonat angeführt. Im Extremfall wird dieses so zusammengeschnitten, dass das „Ja" scheinbar einen Vertragsabschluss besiegelt.
Das Problem: Zuvor waren telefonische Vertragsabschlüsse rechtskräftig. Wer nicht zahlte, dem drohten die Kriminellen mit Inkasso-Unternehmen und negativen SCHUFA-Einträgen.
Einen tatsächlichen Vertragsabschluss hat es jedoch nie gegeben. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt dazu:
„Die gute Nachricht: Sollte Ihnen so etwas passieren, müssen Sie die Rechnung nicht zahlen. Sie sollten sie jedoch nicht einfach ignorieren, sondern sich dagegen wehren."
Auf der Website der Verbraucherzentrale finden sich Musterbriefe mit denen sich Opfer wehren können.
Jetzt hat auch der Gesetzgeber reagiert und schreibt bei vielen Verträgen mit Laufzeit nun vor, dass diese erst mit der Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung beginnen dürfen. Damit ist es nicht mehr möglich, mit einem einfachen "Ja" am Telefon einen Laufzeitvertrag abzuschließen. Das betrifft
1. viele Energielieferverträge (z.B. Strom und Gas),
2. Verträge über Internet-, Telefon- und Mobilfunkanschlüsse,
3. Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen,
4. Verträge mit Lotterien.
Um die Situation im Vorfeld zu vermeiden, sollten Sie bei verdächtigen Anrufen:
Ein "ja" am Telefon unbedingt vermeiden. Antworten Sie auf die Frage „Hören sie mich?" beispielsweise mit „Ich höre Sie."
Legen Sie im Zweifel einfach auf.
Notieren Sie sich Namen und Unternehmen des Anrufers, Datum, Uhrzeit, Rufnummer und was am Telefon besprochen worden ist.
Wenden Sie sich im Zweifel an die Verbraucherzentrale, einen Rechtsanwalt oder die Polizei.
Wenn das Telefon klingelt und eine unbekannte oder anonyme Nummer anruft, sollte man immer skeptisch sein.
Die Verbraucherzentrale warnte bereits 2022 vor einer Betrugsmasche, die kaum zu durchschauen sei.
Die Masche:
Die Betrüger versuchen den Betroffenen das Wort „Ja" zu entlocken. Mit einfachen Fragen wie „Hören Sie mich?" versuchen die Anrufer die gewünschte Antwort laut und deutlich zu bekommen.
Einige Tage später erhalten die Opfer Vertragsunterlagen oder Rechnungen. Als Beleg für den Vertragsabschluss wird dann das Telefonat angeführt. Im Extremfall wird dieses so zusammengeschnitten, dass das „Ja" scheinbar einen Vertragsabschluss besiegelt.
Das Problem: Zuvor waren telefonische Vertragsabschlüsse rechtskräftig. Wer nicht zahlte, dem drohten die Kriminellen mit Inkasso-Unternehmen und negativen SCHUFA-Einträgen.
Einen tatsächlichen Vertragsabschluss hat es jedoch nie gegeben. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt dazu:
„Die gute Nachricht: Sollte Ihnen so etwas passieren, müssen Sie die Rechnung nicht zahlen. Sie sollten sie jedoch nicht einfach ignorieren, sondern sich dagegen wehren."
Auf der Website der Verbraucherzentrale finden sich Musterbriefe mit denen sich Opfer wehren können.
Jetzt hat auch der Gesetzgeber reagiert und schreibt bei vielen Verträgen mit Laufzeit nun vor, dass diese erst mit der Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung beginnen dürfen. Damit ist es nicht mehr möglich, mit einem einfachen "Ja" am Telefon einen Laufzeitvertrag abzuschließen. Das betrifft
1. viele Energielieferverträge (z.B. Strom und Gas),
2. Verträge über Internet-, Telefon- und Mobilfunkanschlüsse,
3. Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen,
4. Verträge mit Lotterien.
Um die Situation im Vorfeld zu vermeiden, sollten Sie bei verdächtigen Anrufen:
Ein "ja" am Telefon unbedingt vermeiden. Antworten Sie auf die Frage „Hören sie mich?" beispielsweise mit „Ich höre Sie."
Legen Sie im Zweifel einfach auf.
Notieren Sie sich Namen und Unternehmen des Anrufers, Datum, Uhrzeit, Rufnummer und was am Telefon besprochen worden ist.
Wenden Sie sich im Zweifel an die Verbraucherzentrale, einen Rechtsanwalt oder die Polizei.