Im Prozess gegen den durch die "Körperwelten"-Ausstellungen bekannten Anatom Gunther von Hagens ist kein Ende absehbar. Das Verfahren wurde am Montag auf den 26. April vertagt. Am zweiten Verhandlungstag wurden weitere Zeugen vor dem Amtsgericht Heidelberg vernommen. Die Verteidigung stellte mehrere neue Beweisanträge. Der Wissenschaftler muss sich wegen des Verdachts des Titelmissbrauchs verantworten.
Mehrere Schriftstücke mit "Prof." unterzeichnet
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich von Hagens in mehreren Fällen als Professor bezeichnet, ohne darauf hinzuweisen, dass ihm dieser Titel in China verliehen worden war. Gegen die Auflage soll Hagens laut Anklage 2002 und 2003 in mehreren Fällen verstoßen haben. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Verwendung des umstrittenen Titels auf Katalog, Eintrittskarte und Website des Instituts für Plastination. Außerdem soll der Wissenschaftler in mehreren Fällen Schriftstücke mit "Prof." oder "Professor" unterzeichnet haben. Nach einer Anzeige der Universität Heidelberg verhängte das zuständige Amtsgericht deshalb im Februar 2004 einen Strafbefehl über 144.000 Euro. Anfang Januar 2005 folgte der zweite Strafbefehl über 168.000 Euro. Dagegen legte Hagens Widerspruch ein, der nun vor dem Gericht verhandelt werden musste.
Nach Angaben von mehreren Zeugen hatte von Hagens weder an dem Katalog noch an den Eintrittskarten für die Ausstellung mitgewirkt. Er habe mit der reinen Organisation sehr wenig zu tun gehabt, sagte eine Mitarbeiterin des Instituts für Plastination. Wegen Titelmissbrauchs waren zwei Strafbefehle in Höhe von insgesamt 312.000 Euro ergangen, gegen die von Hagens Einspruch eingelegt hatte.
Zusatz "VRC" verlangt
Der Anatom hatte den Professorentitel 1999 von der Universität Dalian in China für fünf Jahre verliehen bekommen. Das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium erlaubte ihm zwar, den Titel auch in Deutschland zu führen - allerdings mit der Auflage, dabei immer mit dem Zusatz "VRC" auf die Herkunft Volksrepublik China zu verweisen. Zunächst hatte das Ministerium den Zusatz "RC" verlangt, der aber für die von China abtrünnige Provinz Taiwan steht. Später wurde dies korrigiert. Zum Auftakt der Verhandlung hatte von Hagens über seine Anwälte die Anklage zurückweisen lassen. Von Hagens hatte eine Technik zur Konservierung von Leichen entwickelt, die er als Plastination bezeichnet. Dabei wird die Gewebeflüssigkeit der Toten durch aushärtenden Kunststoff ersetzt.
AP