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Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen

Der Freistaat Thüringen darf Bewerber, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das Vorgehen ist mit der Landesverfassung vereinbar, wie der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschied. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag war gegen die entsprechende Regelung vor Gericht gezogen.
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Aktivist gegen demokratische Ordnung wird nicht Rechtsreferendar in Rheinland-Pfalz

Weil er nachweislich die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, darf ein Nachwuchsjurist in Rheinland-Pfalz nicht den juristischen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied nach Angaben vom Freitag unter anderem deshalb gegen den Mann, weil dieser in Texten menschenverachtende Bezeichnungen verwendet und schwarze Menschen pauschal herabgewürdigt hatte. Zudem sei er Mitglied der inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation Junge Alternative und des Vereins Ein Prozent gewesen.