Hausausweis

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Bundestag in Berlin

Wegen Russland-Kontakten: Bundestag darf AfD-Mitarbeiter Hausausweis verweigern

Kein Hausausweis wegen Russland-Kontakten: Ein Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten ist auch in der zweiten Instanz damit gescheitert, gerichtlich die Ausstellung eines Hausausweises für das Parlament zu erzwingen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte nach Angaben vom Freitag, dass die Bundestagsverwaltung dem Mann wegen fehlender Zuverlässigkeit den Ausweis verweigern durfte. Er hat damit grundsätzlich keinen Zutritt zu den Gebäuden, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Logo der AfD

Bundestag verweigert Ausstellung von Hausausweisen - AfD sieht "Benachteiligung"

Die Bundestagsverwaltung hat nach Angaben der AfD-Fraktion seit der Wahl vor knapp einem Jahr sieben AfD-Mitarbeitern die Ausstellung von Hausausweisen verweigert. Es handle sich um zwei Mitarbeiter der Fraktion und fünf Mitarbeiter, die bei Abgeordneten angestellt sind, teilte ein AfD-Fraktionssprecher am Samstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin mit. Den Betroffenen werde nicht nur der Zutritt zu Bundestagsgebäuden verwehrt - der Bundestag zahle auch ihre Gehälter nicht.
Kuppel des Reichstags

Gericht: Bundestag verweigert zu Recht Hausausweis wegen Russland-Kontakt

Der Bundestag hat einer Gerichtsentscheidung zufolge mit Recht dem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten einen Hausausweis wegen dessen Kontakten zu russischen Stellen verweigert. Laut der am Freitag vom Berliner Verwaltungsgericht veröffentlichten Entscheidung in einem Eilverfahren durfte die Bundestagsverwaltung auf Grundlage der Hausordnung des Bundestags den Hausausweis verweigern. Die Hausordnung sehe als Ablehnungsgrund begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Antragsstellers vor - dies sei hier der Fall.