Arbeitslosengeld II
Kürzung muss begründet werden
Arbeistlosengeldempfänger beklagen oft die Behördenwillkür. Zudem gibt es in Beamtendeutsch verfasste Briefe, die einer Fremdsprache gleichen. In einem Fall wurde so die Kürzung von Arbeitslosengeld II mitgeteilt - unzulässig, urteilte ein Gericht.