Regelleistung

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Hartz IV Berliner Richter halten Regelsatz für zu niedrig

Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit der Höhe der Hartz-IV-Leistungen befassen müssen. Wie das Sozialgericht Berlin entschied, sind die aktuell gültigen Regelleistungen um 36 Euro zu niedrig und daher verfassungswidrig.
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Wegen Lohn- und Preisentwicklung Hartz IV wird gleich zweimal erhöht

Da die Regelsätze künftig an die Lohn- und Preisentwicklung gekoppelt sind, können sich Hartz-IV-Empfänger bald über eine erneute Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Einem Medienbericht zufolge werden es wohl noch einmal mindestens fünf Euro sein.