Bundessozialgericht: Bürgergeld war 2022 hoch genug
Trotz des Preisschubs durch Coronapandemie und Ukrainekrieg sind die Regelleistungen beim Bürgergeld im Jahr 2022 nicht verfassungswidrig zu gering gewesen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wies am Dienstag drei entsprechende Klagen ab. Mit der Einmalzahlung von 200 Euro und einer auf aktuelleren Daten basierenden Neuberechnung der Bürgergelderhöhung zum Jahresbeginn 2023 um 11,8 Prozent habe der Gesetzgeber ausreichend und auch ausreichend zeitnah auf die Situation reagiert. (Az. B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R)