Hartz IV
Berliner Richter halten Regelsatz für zu niedrig
Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit der Höhe der Hartz-IV-Leistungen befassen müssen. Wie das Sozialgericht Berlin entschied, sind die aktuell gültigen Regelleistungen um 36 Euro zu niedrig und daher verfassungswidrig.