Regelleistung

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Geldscheine und -münzen

Bundessozialgericht: Bürgergeld war 2022 hoch genug

Trotz des Preisschubs durch Coronapandemie und Ukrainekrieg sind die Regelleistungen beim Bürgergeld im Jahr 2022 nicht verfassungswidrig zu gering gewesen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wies am Dienstag drei entsprechende Klagen ab. Mit der Einmalzahlung von 200 Euro und einer auf aktuelleren Daten basierenden Neuberechnung der Bürgergelderhöhung zum Jahresbeginn 2023 um 11,8 Prozent habe der Gesetzgeber ausreichend und auch ausreichend zeitnah auf die Situation reagiert. (Az. B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R)
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Hartz IV Berliner Richter halten Regelsatz für zu niedrig

Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit der Höhe der Hartz-IV-Leistungen befassen müssen. Wie das Sozialgericht Berlin entschied, sind die aktuell gültigen Regelleistungen um 36 Euro zu niedrig und daher verfassungswidrig.
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Wegen Lohn- und Preisentwicklung Hartz IV wird gleich zweimal erhöht

Da die Regelsätze künftig an die Lohn- und Preisentwicklung gekoppelt sind, können sich Hartz-IV-Empfänger bald über eine erneute Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Einem Medienbericht zufolge werden es wohl noch einmal mindestens fünf Euro sein.