Hamburg setzt sich für längere Verjährungsfrist bei bestimmten Sexualstraftaten ein
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will sich dafür einsetzen, dass bestimmte Sexualstraftaten nicht mehr nach fünf Jahren verjähren können. "Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an", erklärte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) am Freitag. Viele Taten würden auch erst nach längerer Zeit bekannt. Zuerst hatte der "Spiegel" berichtet.