Vatikan verschärft Gangart Härteres Kirchenrecht bei sexuellem Missbrauch

Der Vatikan hat die kirchenrechtlichen Normen für das Vorgehen gegen sexuellen Missbrauch durch Geistliche verschärft. "Mit Strenge und Transparenz" soll gegen pädophile Geistliche vorgegangen werden, erklärte Vatikan-Sprecher Lombardi.

Nach den Skandalen um sexuelle Kindesmissbrauch durch Priester hat der Vatikan sein innerkirchliches Recht hinsichtlich schwerwiegender Delikte geändert. Damit solle ein Signal gesetzt werden, dass es die Kirche ernst meine mit der Verhinderung solcher Taten und ihrer Verfolgung, sagte Charles Scicluna, ein Rechtsexperte des Vatikans, der maßgeblich an den Änderungen mitgewirkt hat.

Nach den am Donnerstag vorgestellten aktualisierten Rechtsnormen wird die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch zehn auf 20 Jahre erhöht. Sie beginnt ab dem 18. Lebensjahr des Opfers. Als schwerwiegendes Vergehen betrachtet die katholische Kirche unter anderem Verstöße gegen das Keuschheitsgebot "mit einem Minderjährigen unter achtzehn Jahren" oder einem geistig Behinderten. Auch "der Erwerb, die Aufbewahrung und die Verbreitung pornografischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht" wird nun dazu gezählt.

Bei solchen Verfehlungen können Priester ihres Amtes enthoben werden, bei klarer Beweislage künftig auch ohne kirchenrechtlichen Prozess.

Unabhängig von der Verschärfung des kircheninternen Rechts bei sexuellem Missbrauch bleibe die Anweisung des Vatikans an die Bischöfe gültig, solche Fälle den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zu melden, sagte Vatikan-Sprecher Frederico Lombardi.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, begrüßte, "dass die Kongregation vor dem Hintergrund der Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen, mit denen sich auch die Kirche in Deutschland konfrontiert sieht, ein klares Signal für die rückhaltlose Aufklärung und Ahndung solcher Untaten gibt". Er verwies zudem ausdrücklich darauf, dass die Kirche damit nur ihren eigenen kircheninternen Rechtskreis regele. Die Bestrafung von Tätern nach den staatlichen Gesetzen bleibe davon völlig unbenommen und werde in keiner Weise berührt.

Reuters
Reuters/AFP