Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich skeptisch zu den Forderungen nach längeren Verjährungsfristen bei Missbrauch geäußert. Sie glaube nicht, dass längere Fristen das Allheilmittel seien, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Montag im Deutschlandfunk. Wenn ein Opfer nach 40 oder 50 Jahren an die Öffentlichkeit gehe, nütze auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist um zehn Jahre nicht. Eine vollständige Aufhebung wie bei Mord halte sie schon aus "grundsätzlichen Überlegungen" nicht für den richtigen Weg.
Es sei ganz schwierig, nach 40 oder 50 Jahren Sachverhalte zu ermitteln, begründete die Justizministerin ihre Ablehnung einen Aussetzung der Verjährungsfrist. Es gebe dann vielleicht von einer Seite eine einseitige Beschuldigung, die aber nicht mehr durch Ermittlungen objektiver Sachverhalte gestärkt oder wiederlegt werden könne. Gerade das habe generell zu einem Verjährungssystem im Strafrecht geführt.
Für längere Verjährungsfristen bei Missbrauchsfällen hatte sich unter anderem Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) ausgesprochen. Derzeit beträgt die Verjährungsfrist bei schwerem Kindesmissbrauch 20 Jahre, das heißt, der Täter kann bis zu 20 Jahre nach der Tat strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers und kann damit theoretisch bis zu 38 Jahre dauern.