Im nordhessischen Bad Zwesten wurde einer Sinti-Familie der Zugang zum örtlichen Campingplatz verwehrt. Der Platzwart begründete dies mit schlechten Erfahrungen mit Sinti und Roma, die die Betreiber in der Vergangenheit gemacht hätten.
Familie U. aus dem nordrhein-westfälischen Hamm wollte zu sechst vergangene Woche einen gemeinsamen Urlaub auf einem Campingplatz verbringen. Sie suchten sich dafür den Platz in Bad Zwesten, einer Gemeinde im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis, aus und buchten dort einen Stellplatz für zwei Campingwagen, wie die "Hessische/Niedersächsische Allgemeine" (HNA) zusammenfasst, die zuerst über den Vorfall berichtet hatte.
Abweisung durch Beschluss
Zusammen mit weiteren Familienangehörigen sei man dort verabredet gewesen, um den Urlaub gemeinsam zu genießen, doch noch während die Familie mit den Aufbauarbeiten auf dem Camping-Platz beschäftigt war, seien alle aufgefordert worden, den Platz wieder zu verlassen. "Wir nehmen keine Minderheiten auf", sagt Michael Zollmann, Vorstandsmitglied des Träger-Vereins des Camping-Platzes, der "HNA".
Auf Nachfrage der "Frankfurter Rundschau" bestätigte der Platzwart des Campingplatzes, dass er Sinti und Roma abgewiesen hatte und diejenigen, die bereits mit dem Aufbau begonnen hätten, den Platz wieder verlassen mussten. Dies gehe auf einen Beschluss zurück, den der Trägerverein des Camping-Platzes vor rund zwei Jahren gefasst habe. Dadurch habe man auf angeblich schlechte Erfahrungen mit Sinti und Roma reagieren wollen – laut Angaben des Betreibers etwa auf große Müllmengen, nächtlichen Lärm und einen Fall von Zechprellerei.
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Gemeinde Bad Zwesten: "Kein Platz für Rassismus"
Kritik am Verhalten des Trägervereins ließ nicht lange auf sich warten.Die Gemeinde-Vertretung Bad Zwesten, die den Platz an den Trägerverein verpachtet, äußerte sich im Gespräch mit der "HNA": "Der Beschluss des Vorstands war der Gemeinde nicht bekannt“, sagte Bürgermeister Michael Köhler. "In unserer Gemeinde ist kein Platz für Rassismus. Wenn sich einzelne danebenbenehmen, muss man das auch einzeln sanktionieren."

Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigte sich entsetzt: "Das ist ein krasser und beschämender Fall", sagte deren kommissarischer Leiter Bernhard Franke im Gespräch mit der "Frankfurter Rundschau". "Niemand darf in Deutschland wegen seiner ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen benachteiligt werden.“
Ernst-Rudolf Müller, Leiter des Verbands der Campingunternehmer in Hessen will sich zwar zum konkreten Fall nicht positionieren, lässt sich aber von der "Frankfurter Rundschau" mit den Worten: "Wir haben natürlich Hausrecht." zitieren, eine "Gruppendiffamierung" sei jedoch zu vermeiden, denn da bewege man "sich auf dünnem Eis."
Quellen: "HNA", "Frankfurter Rundschau"