
Flugausfall: Airline muss auch Ersatzflüge anderer Unternehmen anbieten
Der Bundesgerichtshof hat einem Flugpassagier nach einer Annullierung eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zugesprochen. Grund dafür ist, dass die Airline nur eigene Ersatzflüge anbot und keine Sitze auf Flügen anderer Fluggesellschaften, die früher angekommen wären.
Der Passagier wollte mit Easyjet von Berlin-Tegel nach Düsseldorf fliegen. Flug und Rückflug wurden aber gestrichen. Die Airline bot mehrere Ersatzflüge mit Easyjet an: einen noch am selben Tag, andere an späteren Tagen. Der Mann nahm aber lieber die Bahn – und bekommt das Geld nun zurück.
Der Passagier wollte mit Easyjet von Berlin-Tegel nach Düsseldorf fliegen. Flug und Rückflug wurden aber gestrichen. Die Airline bot mehrere Ersatzflüge mit Easyjet an: einen noch am selben Tag, andere an späteren Tagen. Der Mann nahm aber lieber die Bahn – und bekommt das Geld nun zurück.
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