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Urlaubsfotos Zu dieser Tageszeit ist es illegal, den Eiffelturm zu fotografieren

Wer nach Paris reist, macht höchstwahrscheinlich ein Foto vom Eiffelturm. Doch wussten Sie, dass man sich mit so einem Foto unter Umständen strafbar macht? Der Grund: Die Lichtshow des Eiffelturms ist urheberrechtlich geschützt. Die in den 80er Jahren installierte Beleuchtung von Pierre Bideau gilt als Kunstwerk. Die Rechte dafür liegen bei der "Société d'Exploitation de la tour Eiffel" (SETE). Auf der offiziellen Webseite des Eiffelturms heißt es:
 
"Für die Veröffentlichung von Fotos des beleuchtetes Eiffelturmes müssen die Erlaubnis und Rechte bei der Betreibergesellschaft eingeholt werden."
 
Aber was bedeutet das für Touristen? Grundsätzlich gilt: Jeder darf Fotos des beleuchteten Eiffelturms für die private Nutzung machen.
 
Für eine Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung müssen jedoch die entsprechenden Rechte bei der Betreibergesellschaft "SETE" erworben werden. Das gilt auch für Influencer und kommerzielle Blogger. Wer das Urheberrecht verletzt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Übrigens: Tagsüber sind Fotos des Eiffelturms urheberrechtsfrei.

Wohl jeder Paris-Besucher hat ihn schon fotografiert: den Eiffelturm. Unter Umständen kann das aber rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - wenn man zur falschen Zeit auf den Auslöser drückt.

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