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Nur Teilerfolg für Caster Semenya: Menschenrechtsgericht erkennt Diskriminierung nicht an

Sie hat ungewöhnlich viele männliche Hormone und darf deswegen bei manchen Wettkämpfen nicht antreten: Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte damit gescheitert, dies als Diskriminierung anerkennen zu lassen. Die Straßburger Richter erkannten in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hingegen an, dass bei ihrem Kampf gegen die sogenannte Testosteronregel Semenyas Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt worden sei.