Mieterschutz

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Ministerin Hubig Ende September 2025 in Berlin

Justizministerin Hubig legt Mieterschutz-Paket vor - Kritik von Eigentümerverband

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nach der Verlängerung der Mietpreisbremse weitere Regulierungen zum Mieterschutz angekündigt. Sie will Indexmieten und Möblierungszuschläge deckeln und Kurzzeitvermietungen begrenzen, die bislang nicht unter die Mietpreisbremse fallen. Den entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben, sagte Hubig den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR). Das Mietenpaket solle "spätestens Anfang 2027 in Kraft treten".
Ministerin Hubig Ende September 2025 in Berlin

Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nach der Verlängerung der Mietpreisbremse weitere Regulierungen zum Mieterschutz angekündigt. Sie will Indexmieten und Möblierungszuschläge deckeln und Kurzzeitvermietungen begrenzen, die bislang nicht unter die Mietpreisbremse fallen, wie sie am Samstag in den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR) ankündigte. Den entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben, sagte Hubig. Das Mietenpaket solle "spätestens Anfang 2027 in Kraft treten".
Hubig im Mai

Bundesjustizministerin stellt Regulierung von Indexmieten in Aussicht

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neben der Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 weitere Regulierungen zum Mieterschutz angekündigt - etwa bei Verträgen mit Indexmieten oder bei möblierten Vermietungen. Diese Vorhaben seien in der Koalition "fest vereinbart", sagte Hubig am Donnerstag im Bundestag in Berlin. Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei ein "erster Schritt", ein "Auftakt".
Figur Justitia

Gericht zu Mieterschutz: "Gelebte Praxis" schlägt notariellen Vertrag

Ein Mietverhältnis über Wohnraum kann laut einem Gerichtsurteil auch entstehen, obwohl notarielle Verträge das eigentlich ausschließen. Das Oberlandesgericht München bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Kempten, wonach sich auch aus "tatsächlich gelebten Vereinbarungen" Hinweise auf eine Vermietung ergeben können, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte. Ein Hausbesitzer hatte geklagt und wollte, dass die Bewohner sein Eigentum räumen. (Az. 22 O 193/24 und Az. 14 U 3532/24 e)