Mietpreisbremse

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Wohnhäuser in Berlin

500 Euro monatlicher Gewinn aus Untermiete: Berliner Wohnungsstreit beschäftigt BGH

Wohnraummangel und steigende Mieten beschäftigen nicht mehr nur Wohnungssuchende, sondern inzwischen auch das höchste Zivilgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte am Mittwoch über eine Konstellation, die gerade in den Großstädten immer häufiger wird: die Untermiete. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Mieter die Wohnung mit finanziellem Gewinn untervermieten darf. (Az. VIII ZR 228/23)
Häuser in Berlin

Bundesgerichtshof verhandelt über teure Untermiete

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über ein besonders drängendes Thema: die Folgen des Wohnungsmangels. Es geht um einen Berliner Mieter, der die Wohnung untervermietete - und damit 500 Euro monatlich einnahm. Die Untermiete war deutlich höher, als es die Mietpreisbremse vorsieht. Die Frage ist, ob der Vermieter dem Hauptmieter deshalb kündigen darf. (Az. VIII ZR 228/23)
Wohnblöcke in Berlin

Mietpreisbremse stärken und Mietwucher schärfer bekämpfen: Kommission eingesetzt

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will härtere Strafen für Vermieter durchsetzen, die gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstoßen oder Wucherpreise verlangen. Vorschläge, wie das umzusetzen ist, soll eine Expertenkommission liefern, die am Dienstag ihre Arbeit aufnahm. Sie hat dafür Zeit bis Ende 2026. In Deutschland wohnen rund 44 Millionen Menschen zur Miete - mehr als die Hälfte der Einwohner.