Die Mietpreisbremse gibt den Bundesländern die Möglichkeit, in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Mieterhöhungen bei Neuvergabe von Wohnungen zu deckeln. Die Kosten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete dann nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen.
Hubig erklärte am Mittwoch, die Verlängerung der Mietpreisbremse sei der erste Gesetzentwurf, den sie vorlege. "Wir haben hier keine Zeit zu verlieren." Denn Ende des Jahres laufe die geltende Mietpreisbremse aus.
Mit Blick auf die Stichtagsregelung sagte die Ministerin der "Rheinischen Post" vom Mittwoch, ihr Wunsch sei es, dass die Koalitionsfraktionen "das noch mal miteinander besprechen". Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine Ausweitung der Mietpreisbremse nicht vorgesehen.
Diese Ausweitung forderte am Mittwoch erneut der Deutsche Mieterbund (DMB). Der Stichtag müsse "nachgeschärft" werden, erklärte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. "Wohnungen, die vor über zehn Jahren gebaut wurden, sind keine Neubauten mehr. Sie weiterhin von der Mietpreisbremse auszunehmen ist nicht mehr vermittelbar."
Die Regierung plant laut Ministerin Hubig "zeitnah" weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern. Sie erklärte am Mittwoch: "Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen." Für Verträge mit Indexmieten sollen demnach strengere Regeln gelten, zudem wolle die Regierung den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen verbessern. "Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können."
Mieterbund-Präsident Siebenkotten monierte: Bei diesen Vorhaben "hätten wir uns ein entschiedeneres und schnelles Handeln der Bundesregierung gewünscht."