Das Coronavirus hat zu einem ersten Gerichtsfall geführt. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehrerer Duty-Free-Shops wandten sich an ihren Betriebsrat. Er sollte für sie das Recht erstreiten, während der Arbeit Handschuhe und Mundschutz tragen zu dürfen. Damit wollen sich die Angestellten vor dem Coronavirus schützen. Sie sehen sich selbst einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt, da sie täglich mit vielen Reisenden Kontakt haben. Der Betreiber der Shops habe solche Schutzmaßnahmen jedoch untersagt.
Der Arbeitgeber erschien nicht vor Gericht, sondern ließ eine schriftliche Erklärung verlesen. Darin hieß es, es gebe kein solches Verbot und das Tragen von Handschuhen und Mundschutz werde genehmigt. Vermutlich handelt es sich dabei um eine Reaktion auf das mediale Interesse, das die Anklage ausgelöst hatte. Der Betriebsrat sieht den Fall für sich damit als erledigt. Formal muss nun die Gegenseite innerhalb von zehn Tagen ebenfalls zustimmen, dann kann das Verfahren eingestellt werden.
Der Betriebsrat sah sein Mitbestimmungsrecht übergangen
Bei dem Verbot, einen Mundschutz zu tragen, handelt es sich um eine Kleidungsvorschrift. Der rechtliche Gegenstand der Anklage war daher die Frage, ob solche Vorschriften der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Dieser sah sein Mitbestimmungsrecht übergangen und wollte eine einstweilige Verfügung erwirken.
Dahinter steckt jedoch die Angst der Angestellten, sich mit dem Coronavirus zu infizieren und das Bedürfnis, sich selbst und Angehörige zu schützen. Als Grund für das Verbot habe der Betreiber der Shops auf das Robert-Koch-Institut verwiesen. Dort heißt es, die handelsüblichen Atemmasken würden nicht vor einer Infektion schützen und wären deshalb nicht notwendig. Um einem Verfahren zu entgehen, lässt der Arbeitgeber nun aber von seiner Position ab.
Quellen: "Der Spiegel" / rbb