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Familienförderung Was wird neu beim Elterngeld?

Gute Nachrichten von Familienministerin Ursula von der Leyen: Junge Familien sollen das Elterngeld bald doppelt so lange bekommen können wie bisher. stern.de erklärt, wie das Elterngeld derzeit funktioniert - und was sich nach den Plänen der Ministerin bald ändern soll.

Die jüngsten Berichte von sinkenden Geburtenzahlen und krisengeplagten Familien haben offenbar auch Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) aufgeschreckt. In einem Zeitungsinterview sagte sie jetzt, dass die Regierung das Elterngeld künftig flexibler gestalten und die mögliche Bezugsdauer verlängern will.

Besonders die Angst vieler Männer vor einem Jobverlust nach einer Auszeit für das Kind will von der Leyen ernst nehmen, die bisherigen Regeln sollen dafür gelockert werden: "Viele Väter, die sich in Zeiten der Krise nicht trauen, ganz auszusteigen, könnten statt zwei voller Vätermonate vier halbe nehmen", sagte die Ministerin der "Bild"-Zeitung.

Nach offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der neugeborenen Kinder 2008 um 8000 im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Das Elterngeld sollte eigentlich dafür sorgen, dass Familien wieder mehr Kinder bekommen. Der Staat zahlt bislang maximal 14 Monate lang zwei Drittel des letzten Nettogehalts, aber höchstens 1800 Euro pro Monat. Auch Arbeitslose, Studenten und Hausfrauen bekommen einen Mindestsatz. Das klassische Kindergeld gibt es oben drauf. stern.de beantwortet die wichtigsten Fragen rund ums Elterngeld.

Wann kann ich das Elterngeld beantragen?

Nach der Geburt des Kindes. Wer Geldreserven hat, muss nichts überstürzen, weil das Elterngeld bis zu drei Monaten rückwirkend gezahlt wird. Ein kleines Polster ist ohnehin nützlich, weil jeder Antrag bei den Familienkassen erst bearbeitet werden muss. Wo genau der Antrag gestellt werden muss, ist vom Bundesland abhängig.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Bislang maximal 14 Monate, wobei ein Elternteil auf höchstens zwölf Monate Anspruch hat. Nach den neuen Plänen der Familienministerin könnten es insgesamt bald bis zu 28 Monate sein, wenn die Eltern währenddessen in Teilzeit arbeiten. Sie könnten halbtags arbeiten und das halbe Elterngeld beziehen - und das dafür doppelt so lange. "Das gibt beiden Elternteilen die Möglichkeit, Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und im Beruf zu bleiben", sagte von der Leyen.

Bekomme ich als Alleinerziehende immer das gesamte Elterngeld?

In voller Länge von 14 Monaten, also inklusive der beiden so genannten Vätermonate, bekommen Alleinerziehende das Elterngeld nur dann, wenn sie das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, nicht mit dem Ex-Partner in einer Wohnung leben und vor der Geburt Einkünfte hatten.

Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die vollen 14 Monate gezahlt werden. Sonst gibt es nur zwölf Monate.

Welche Grundvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Wer mit seinem Kind im gleichen Haushalt wohnt, hat Anspruch auf Elterngeld. Egal, ob er mit dem anderen Elternteil verheiratet ist oder nicht. Gleichzeitig muss die bisherige Berufstätigkeit ausgesetzt werden oder auf höchstens 30 Stunden pro Woche begrenzt sein.

Der Hauptwohnsitz der Antragssteller muss dabei in Deutschland liegen. Ausnahme: Beamte, die zeitweise im Ausland eingesetzt werden. Ausländer brauchen eine Arbeitsgenehmigung und müssen auch in Deutschland arbeiten. Wer nur vorübergehend hier lebt, zum Beispiel Studenten, hat keinen Anspruch.

Wie kann ich die die Zeit des Elterngelds aufteilen?

Mütter und Väter können die 14 Monate bislang so aufteilen, wie sie wollen, wobei der Maximalzeitraum pro Elternteil auf zwölf Monate begrenzt ist. So können Paare zum Beispiel je sieben Monate Elterngeld beziehen. Oder einer bleibt zwölf Monate zu Hause beim Kind und der andere zwei. Die Zeiträume müssen nicht zeitgleich liegen, sondern können auch hintereinander gelegt werden: So kann einer zwölf Monate Elterngeld beziehen und danach der andere zwei Monate.

Nach den neuen Plänen der Familienministerin sollen Eltern im Fall von Halbtagsarbeit auch halbe Elterngeldsmonate angerechnet bekommen - insgesamt bis zu 28.

In welcher Höhe bekomme ich Elterngeld?

Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist immer das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Dieser Zeitraum gilt auch, wenn nicht durchgehend gearbeitet wurde. Unabhängig vom Einkommen des Partners werden zwei Drittel des letzten Nettos, jedoch maximal 1800 Euro pro Monat und minimal 300 Euro, als Elterngeld vom Staat gezahlt.

Was wird auf mein "durchschnittliches Nettoeinkommen" angerechnet?

Nur steuerpflichtiges Erwerbseinkommen. Sozialleistungen, Renten, BAföG, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonntagszuschläge und Trinkgelder werden nicht angerechnet. Auch Akademikerinnen bekommen auf dem Weg nach oben Steine in den Weg gelegt: Promotionsstipendien werden ebenfalls nicht angerechnet. Das begründet das Bundesfamilienministerium auf Anfrage von stern.de mit der angeblich erschwerten "Handhabbarkeit für die Verwaltung".

Gibt es Elterngeld auch für Selbstständige?

Ja. Berechnungsgrundlage ist auch hier der Zeitraum der letzten zwölf Monate, und zwar das zu versteuernde Einkommen. Der Nachweis erfolgt entweder über den letzten Steuerbescheid oder als eigene Schätzung der Gewinnerwartung. Da natürlich am Ende präzise abgerechnet werden muss, ist es im Zweifel besser, den erwarteten Gewinn eher zu niedrig als zu hoch einzuschätzen. Im ersten Fall gibt es einen Nachschlag, im zweiten ist eine Rückzahlung fällig.

Wie viel bekomme ich, wenn ich arbeitslos bin?

Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") gibt es ähnlich wie bei Studenten, Hausfrauen oder Stipendiaten den Mindestsatz von 300 Euro. Empfänger von Arbeitslosengeld I können wählen. Entweder nehmen sie weiter das ALG I und bekommen die 300 Euro Mindestsatz oben drauf. Dabei müssen die Bezieher aber wie alle Arbeitslosen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, brauchen also im Zweifel einen Erzieher (Freunde, Oma, Nachbarn). Die zweite Möglichkeit ist, wie im Normalfall auch, erst das Elterngeld zu beziehen und nach Ablauf der üblichen Fristen den Restanspruch ALG I zu bekommen.

Wie ist das mit Teilzeitjobs in der Elternzeit?

Teilzeitjobs sind bis zu 30 Stunden in der Woche erlaubt. Das Elterngeld wird dann nur in der Höhe von zwei Dritteln des Differenzbetrags zwischen dem vorgeburtlichen Nettoeinkommen und dem späteren Teilzeiteinkommen gezahlt, wobei der Deckelbetrag 2700 Euro beträgt.

Beispiel:

Ein Vater, der vor der Geburt seines Kindes 3400 Euro netto hatte und nach der Geburt in Teilzeit 1600 Euro verdient, bekommt theoretisch zwei Drittel der Differenz als Elterngeld, also 1200 Euro. Wegen des Deckelbetrags von 2700 Euro reduziert sich das Elterngeld aber auf 737 Euro. Eine Regelung, von der laut Bundesfamilienministerium zwei Prozent der Frauen und vierzehn Prozent der Männer betroffen sind, die ein entsprechend hohes Einkommen vor der Geburt hatten. Der Mindestsatz von 300 Euro gilt immer.

Welche Steuerfallen gibt es?

Grundsätzlich ist das Elterngeld nicht steuerpflichtig. Aber Vorsicht bei Verheirateten, die das Ehegattensplitting nutzen: Das Elterngeld kann dem Partner ein höheres zu versteuerndes Einkommen bescheren. Gutverdienende machen darum gerne Gebrauch von der Möglichkeit, das Elterngeld auf 24 Monate zu verteilen.

Auch beim Wechsel der Steuerklasse zur Erhöhung des Nettogehalts vor der Geburt ist Vorsicht geboten. Das höhere Gehalt wird nur anerkannt, wenn der Wechsel nachweisbar nicht zur Erhöhung des Elterngelds, sondern aus steuerlichen Gründen vollzogen wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Partner weniger verdient als man selbst.

Was bekomme ich, wenn ich mehrere Kinder habe?

Für das zweite und jedes weitere Kind gibt es zehn Prozent Aufschlag, aber immer mindestens 75 Euro. Achtung: Dieser so genannte Geschwisterbonus wird nur bis zum dritten Geburtstag des älteren Kindes gezahlt. Sind zwei oder mehr ältere Geschwister vorhanden, wird er bis zum sechsten Geburtstag des ältesten Kindes verlängert. Der Staat übt so Druck im Sinn einer schnellen Geburtenfolge aus, weil bei einem größeren Abstand der Bonus wegfällt.

Bei einer neuen Schwangerschaft während der Elternzeit werden die Elternzeit vom ersten Kind, die Zeit des Mutterschaftsgeldes sowie ein Zeitraum, in dem das Einkommen wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung gesunken ist, nicht als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld beim zweiten Kind herangezogen. Maßgeblich sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt des zweiten Kindes, in denen das nicht der Fall war, auch wenn diese vor der Schwangerschaft mit dem ersten Kind lagen. Dadurch erhöht sich das Elterngeld für ein zweites Kind deutlich, wenn der Abstand zwischen den Geburten sehr klein ist.

Diesen Zuschlag gibt es auch bei Zwillingen. Bei Mehrlingsgeburten gibt es also nicht den doppelten oder dreifachen Elterngeldsatz, sondern den Regelsatz plus 300 Euro pro weiterem Kind.

Christoph M. Schwarzer

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