Cannabis, Elterngeld, Energie: Das ändert sich im April
Neue Gesetze und RegelnCannabis, Elterngeld und Rückgaberecht: Was sich im April ändert
Neue Einkommensgrenze für das Elterngeld
Für Paare, die ab dem 1. April Kinder bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze beim Elterngeld. Anspruch auf die Leistung haben dann nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 200.000 Euro. Vorher waren es 300.000 Euro. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Die Grenzen für Alleinerziehende sollen an die der Paare angepasst werden. Das dazugehörige Gesetz befindet sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aber noch im parlamentarischen Verfahren. Eine Änderung ist auch bei den Partnermonaten in der Elternzeit vorgesehen: Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen. Künftig muss aber mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Monate möglich.
Unterstützung bei der Weiterbildung für Beschäftigte, neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld und legaler Cannabis-Konsum. Auch im April gibt es wieder einige Änderungen. Ein Überblick.
Kein Aprilscherz: Für Gas und Fernwärme gilt zum Monatswechsel wieder der normale Mehrwertsteuersatz und Kiffen wird aller Voraussicht nach legal. Was sich sonst noch im April ändert – eine Übersicht.