
Qualifizierungsgeld für Weiterbildungen
Am 1. April führt die Bundesagentur für Arbeit (BA) das sogenannte Qualifizierungsgeld ein. Dieses richtet sich an Beschäftigte, denen wegen des klimafreundlichen Umbaus der Wirtschaft der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, eine berufliche Weiterbildung aber die Weiterbeschäftigung ermöglichen könnte. Die BA bezahlt in diesen Fällen bis zu 67 Prozent des Nettolohns während der Weiterbildung. Arbeitgeber sollen indes für die Kosten der Maßnahme aufkommen und können den Lohn ihrerseits aufstocken.
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