»Betroffen sind Alleinerzieher, bei denen die Voraussetzungen für die Gewährung des Haushaltsfreibetrags erstmals für 2002 vorliegen (zum Beispiel Geburt eines Kindes oder Trennung der Eltern)«, so die Experten vom Bund der Steuerzahler.
Einstufung auch beim Finanzamt möglich
Sie sollten sich umgehend die Steuerklasse II auf der Lohnsteuerkarte 2002 eintragen lassen. »Nach Informationen des Steuerzahlerbundes haben sich die obersten Finanzbehörden der Länder darauf verständigt, dass die rückwirkende Einstufung in die Steuerklasse II nicht nur bei der zuständigen Gemeinde, sondern hilfsweise auch bei den Finanzämtern beantragt werden kann«, heißt es weiter.
Wechsel lohnt sich
Dass sich der Steuerklassenwechsel lohnt, zeigten zwei Beispiele: »Eine allein Erziehende mit einem Kind, die bisher in die Steuerklasse I eingestuft wurde und einen Bruttomonatslohn von 2.000 Euro erzielt, erhält durch einen Wechsel in die Steuerklasse II eine monatliche Entlastung von knapp 60 Euro. Für die zurückliegenden sechs Monate summiert sich die Ersparnis auf 360 Euro.
Bei einem Verdienst von 4.000 Euro liegt die Steuerentlastung durch den Steuerklassenwechsel bei rund 87 Euro monatlich beziehungsweise bei rund 522 Euro für die zurückliegenden sechs Monate.»